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Merkblatt - Sportversicherung (PDF, 86KByte)
Die Sporthilfe e.V. sieht eine wichtige Aufgabe darin, der organisierten Sportgemein-
schaft einen Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen, der die vorhandenen
Risikobereiche bei der jeweiligen Funktion oder Tätigkeit für den Verband oder Verein
weitgehend abdeckt. Dass individuelle oder sportartenspezifische Risiken nicht zu Lasten
aller gehen dürfen, muss dabei ebenso selbstverständlich sein wie die Tatsache, dass der
gebotene Versicherungsschutz im Hinblick auf die Prämiengestaltung vertretbar und
finanzierbar ist. Daher hat die Sporthilfe e.V. die folgenden Grundsätze bei der Festlegung
des Versicherungsumfangs und der Versicherungsleistungen entwickelt:
1. Neben dem Versicherungsschutz zu gunsten der Vereine und Verbände und weiteren
Mitgliedsorganisationen des LSB NW kann die Sportversicherung für deren einzelne
Mitglieder nur als wertvolle unterstützende Leistung verstanden werden; keinesfalls
kann sie die individuelle private Vorsorge ersetzen. Leistungen müssen zudem primär
für schwere Unfälle und deren Folgen zur Verfügung stehen, während gesundheitlich
gering einzustufende Schäden nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen dürfen.
2. Die Gleichbehandlung aller Mitglieder und Vereine muss sichergestellt sein. Niemand
soll aufgrund der von ihm betriebenen Sportart oder wegen seiner persönlichen
Verhältnisse bessergestellt sein.
3. Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der
Sportversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich nicht
anderweitig erreicht werden kann.
In diesem Merkblatt sind die vorstehenden Grundsätze berücksichtigt.
Sporthilfe e.V.
Der Vorstand
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