Versicherungsschutz für Freizeit- und Breitensportler

Auch bei der schönsten Sportausübung sollten Freizeit- und Breitensportler an ihren Versicherungsschutz denken. Dank der Sportversicherungsverträge des Bundes Deutscher Radfahrer und der angeschlossenen Landesverbände sind Vereinsmitglieder bestens für ihren und um ihren Sport abgesichert.



Mietgliederanmeldung zwingend erforderlich

Der "Radsport" stellt hierzu einmal die einzelnen Versicherungen vor. Zum einen sind alle ordentlich angemeldeten Mitglieder eines Radsportvereins oder Abteilung über die zugehörigen Landessportbünde versichert. Pflicht ist es, dass alle Mitglieder eines Radsportvereins oder Ableitung angemeldet sind. Die Radsportverbände des BDR gleichen mindestens einmal im Jahr ihre Mitgliederlisten mit den zugehörigen Landessportbünden ab.

Folgenden Versicherungsschutz gewährt der Sportversicherer den ordentlichen Mitgliedern:



Die Unfallversicherung bietet den Mitgliedern einen umfassenden Schutz bei der Ausübung ihres Sports. So sind in der Unfallversicherung folgende Risiken und Zusatzleistungen abgedeckt:





Für den Todesfall werden in unterschiedlicher Höhe Gelder nach Alter und Familienstand der zu Schaden gekommenen Mitglieder ausgezahlt. Da diese Summen jedes Jahr angepasst werden, sind Summen beim Sportversicherer zu erfragen.

Auch beim Invaliditätsfall sind die Summen abhängig von dem Invaliditätsgrad und des Alters des Sportlers.

Die Übergangsleistungen sind gegliedert für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Ausgezahlt wird eine variable Summe nach 6 Monaten und nach 9 Monaten.

Die Bergungskosten sind auf eine feste Summe von 3000€ festgeschrieben.

Als letztes ist die Tagegeldpauschale zu nennen. Diese gilt für alle Mitglieder ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Zu den ergänzenden Leistungen gehören die Bergungskosten die durch den Sportversicherer übernommen werden. Hier deckt die Sporthilfe im Rahmen des Generalversicherungsvertrages Bergungskosten bis 3000€ ab.

In der Tagegeldpauschale wird das finanzielle Risiko von Berufstätigen abgesichert. Den durch einen Unfall entstehen Ausfallzeiten, die ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr durch den Arbeitgeber oder der Krankenkasse getragen werden.

Der nächste Schwerpunkt ist die Haftpflichtversicherung. Der Versicherungsschutz wird sowohl bei der Sportausübung im Rahmen des Sportversicherungsvertrages und beim privaten Radfahren gewährt. Versichert sind Ansprüche der versicherten Personen (Vereinsmitglieder und Einzelmitglieder) untereinander aus Personen - und Sachschäden. Die Ansprüche müssen dann dem Sportversicherer angemeldet werden.

Oft gestellte Frage von Radsportler in Richtung Haftpflichtversicherung sind dabei die Auffahrunfälle. Wenn sich zwei Radfahrer dabei zu nahe kommen und dabei zu Schaden kommen, entsteht dadurch automatisch ein Haftpflichtfall. Zu unterscheiden ist hierbei die Haftpflicht im Rahmen eines sportlichen Wettbewerbs oder in der Freizeit. Im Rahmen eines sportlichen Wettbewerbs sind Haftpflichtschäden größtenteils ausgeschlossen. Im Freizeitbereich sind Haftpfichtschäden jederzeit und bei allen Sportausübungen an der Tagesordnung. Hierbei ist aber als erstes die private Haftpflichtversicherung in Anspruch zu nehmen, denn der Sportversicherer greift erst dann ein, wenn keine andere Versicherung den Schaden übernimmt.

Die Deckungssummen betragen für Personen - und Sachschäden pauschal 2.600000€. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind auch Vermögensschäden eines Sportvereins abgesichert. Ein Beispiel, wenn durch finanzielle Unregelmäßigkeiten dem Verein ein Schaden durch ein Vorstandsmitglied entsteht, oder auch durch Diebstahl die Vereinskasse abhanden kommt, dann tritt die Vermögensschadensversicherung oder auch Vertrauensschadensversicherung ein. Die Deckungssummen betragen 15.000€ je Verstoß oder 30.000€ im Versicherungsjahr. Selbstverständlich gehört im Rahmen dieser Versicherung, dass der geschädigte Verein den Vorfall bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigt.



Rechtsschutz für Vereinsmitglieder

Ein weiteres Plus der Sportversicherung ist die Rechtsschutzversicherung. Gegenstand der Versicherung ist beim Eintritt des Versicherungsfalls die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Versicherten Personen und trägt hierbei die entstehenden Kosten. Der Versicherungsschutz wird nach Maßgabe des Versicherungsvertrags gewährt. Gegliedert ist der Versicherungsschutz in einem Schadens–Rechtschutz und in dem Straf–Rechtsschutz.

Schadensersatz Rechtsschutz wird für gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen erlittener Personen-, Sach– und Vermögensschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegenüber Dritten.

Beim Straf-Rechtsschutz gewährt die Sportversicherung Schutz für die Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung des Ordnungswidrigkeitsrechtes sowie der fahrlässigen Verletzung einer Vorschrift des Strafrecht. Die ist besonders für Veranstalter von Rennveranstaltungen wichtig, wenn Sie durch einen Schadensfall eines Teilnehmers auf Schmerzengeld oder Schadensersatz verklagt wird. Auch hier sind in der Vergangenheit Veranstalter vor den Richter gezerrt worden, um eigene Personen- und Sachschäden auszugleichen. Hier ist es zu unterschiedlichen Bewertungen seitens verschiedener Gerichte gekommen. Selbstverständlich müssen Veranstalter ihre Strecken im Rennsport und auch im Breitensport so auswählen und sichern, dass eine Gefärdung für die Teilnehmer ausgeschlossen ist.

Die Formulare für Schadensfälle sollte jeder Sozialwart oder Vereinsvorsitzender eines Radsportvereins jederzeit verfügbar haben. Wichtig bei dem Ausfüllen eines Antrages sind die Vereinskennziffer und die richtigen Angaben zum Schadensfall. Viele Schadensfälle können und konnte nicht abgewickelt werden, weil Angaben nicht vollständig und sachlich falsch wiedergegeben worden sind. Hier entsteht dem Sportler dann ein eindeutiger Nachteil, der so nicht eintreten muss.



Private Tretrad-Versicherung der LV

Als weitere Ergänzung der Sportversicherung der Radsportverbände und Landessportbünde haben viele die Private Tretrad-Versicherung abgeschlossen. Mit dieser Zusatzversicherung sind die Mitglieder nochmals zusätzlich abgesichert. Die Leistungen umfassen wie beim Sportversicherungsvertrag eine Unfall,- Haftpflicht,- Rechtsschutz und Vertauensschadensversicherung. Versicherungsumfang und Inhalt der Privaten Tretrad-Versicherung sind in einem Merkblatt niedergeschrieben, dass bei der Sporthilfe angefordert werden kann.



KFZ-Zusatzversicherung

Zusätzlich können Radsportvereine eine Zusatz-KFZ-Haftpflichtversicherung für die Mitglieder anschließen. Diese beinhaltet Versicherungsschutz für alle Vereinsmitglieder, die mit ihrem privaten PKW zu Radsportveranstaltungen fahren. Mit dieser Versicherung soll das Risiko der Mitglieder minimiert werden, wenn Sie ehrenamtlich für den Verein unterwegs sind. Der Geltungsbereich ist hier ab Wohnort bei hin und Rückfahrt. Wichtig hierbei ist immer, dass es einen verbindlichen Auftrag des Vereins oder Verbandes gibt bei der Ausübung des Ehrenamtes. Dieses kann über ein Vorstandsbeschluss oder Protokoll einer Mitgliederversammlung festgehalten werden.

Selbstverständlich bietet das Versicherungsbüro der Sporthilfe in Lüdenscheid bei der Abwicklung von Schadensfällen seine Hilfe an und ein Anruf bei dem zuständigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen bewahrt den Verein und seine Mitglieder vor finanziellen Schaden.



Norbert Schnitzmeier / Radsport, 08.12.2005